Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Präambel
1.1. Für die Auftragserteilung an Sasha Koitz zu einer Tätowierung gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Fassung.
1.2. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB genannt) sind die Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge zwischen Sasha Koitz und Kund*innen.
2. Begriffsdefinitionen
2.1. Eine Tätowierung ist ein Motiv, das mit Tätowierfarbe (Tinte, Pigment oder andere Farbmittel) unter Verwendung von einer oder mehreren Nadeln (Tätowiermaschine) in die Haut (und zwar die zweite Hautschicht) eingebracht wird.
2.2. Eine Körperverletzung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, bei Tätowierungen in Form des Durchstechens der oberen Hautschichten zum Zweck der Einbringung von Farbe. Diese Körperverletzung verursacht in der Regel Schmerzen (unterschiedlicher Intensität).
2.3. Personen, die eine Tätowierung durch Sasha Koitz in Anspruch nehmen, werden im Folgenden Kund*innen genannt.
2.4. Als Neukund*innen werden im Folgenden Personen bezeichnet, die noch nie oder innerhalb der dem Termin vorangehenden drei Jahre nicht von Sasha Koitz tätowiert worden sind.
2.5. Das Nachstechen bezeichnet die nachträgliche Verbesserung einer schon gestochenen und abgeheilten Tätowierung zur Behebung eines eventuellen Farbverlusts oder allfälliger Mängel.
2.6. Unter Blow-out ist das Verlaufen von Farbe in der Haut zu verstehen.
2.7. Ein Cover Up ist eine Tätowierung, die über eine bereits bestehende Tätowierung gestochen wird, um letztere zu verdecken.
2.8. Unter einem Wanna Do versteht man von Sasha Koitz gezeichnete Entwürfe für Motive, also mögliche zukünftige Tätowierungen. Wanna Dos werden nur einmal tätowiert und sind als Motiv nicht, jedoch aber in Größe und Farbe veränderbar.
3. Geschäftslokal und Geschäftszeiten
3.1. Das Geschäftslokal (im folgenden Studio genannt) von Sasha Koitz befindet sich in den gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten von „FRIDA Tattookollektiv“ an der Adresse Alte Poststraße 98, 8020 Graz.
3.2. Sämtliche Termine werden ausnahmslos im Studio von Sasha Koitz abgehalten.
Allgemeine Geschäftszeiten bestehen nicht. Sasha Koitz öffnet nur auf Anfrage.
4. Grundlagen der Geschäftsbeziehung
4.1. Mit Erteilung eines Auftrags an Sasha Koitz zur Vornahme einer Tätowierung, somit mit Beauftragung des Entwurfs eines Motivs oder (im Fall von Wanna Dos oder Vorlagen, die Kund*innen selbst mitbringen,) mit Vereinbarung eines Tätowiertermins, und mit Annahme dieses Auftrags durch Sasha Koitz kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zu Stande.
4.2. Die Annahme des Auftrags durch Sasha Koitz erfolgt stets nur zu den anlässlich der Terminvereinbarung vereinbarten Vertragsinhalten, insbesondere hinsichtlich Motiv und Preis. Umfangreiche nachträgliche Änderungswünsche der Kund*innen stellen eine Vertragsänderung dar, die Sasha Koitz zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.3. Sasha Koitz tätowiert ausschließlich volljährige Personen. Das sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Erreichen dieser Altersgrenze ist über Aufforderung durch Sasha Koitz durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Minderjährige, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, können sich nur dann tätowieren lassen, wenn sie eine schriftliche Einwilligungserklärung zu ihrer Tätowierung mit der Unterschrift der obsorgeberechtigten Person im Original bei Terminvereinbarung vorweisen und die obsorgeberechtigte Person anlässlich des Termins zur Tätowierung anwesend ist und ihr Einverständnis bekräftigt. Die obsorgeberechtigte Person muss sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis identifizieren.
4.4. Sasha Koitz behält sich ausdrücklich vor, die Annahme von Aufträgen unbegründet abzulehnen.
4.5. Sasha Koitz behält sich weiters vor, Personen nicht zu tätowieren, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen;
sich in einer instabilen psychischen/physischen Verfassung befinden;
schwanger sind oder ein Neugeborenes stillen; blutverdünnende Medikamente einnehmen; an einer Immunschwächekrankheit leiden und/oder Bluter sind (außer bei Vorliegen einer schriftlichen, tagesaktuellen Freigabe des*der behandelnden Arztes*Ärztin);
an einer ansteckenden Krankheit, insbesondere einer solchen Hautkrankheit, leiden.
4.6. Sasha Koitz behält sich weiters vor, die Vornahme von Tätowierungen abzulehnen, deren Motive gegen österreichische Strafgesetze, insbesondere gegen das Verbotsgesetz, verstoßen;
deren Motive weltanschaulich, ethisch oder politisch von Sasha Koitz nicht vertretbar sind; die an sichtbaren, nicht durch Kleidung zu bedeckenden, Körperstellen (z.B. Gesicht, Hals, Hände, Finger) angebracht werden sollen; die von Sasha Koitz aus sonstigen Gründen als bedenklich eingestuft werden; die an Personen vorzunehmen wären, die ein Mindestmaß an Körperhygiene nicht einhalten.
4.7. Personen, die eine Tätowierung durch Sasha Koitz in Anspruch nehmen, verpflichten sich, gegenüber Sasha Koitz ihrer Informationspflicht gemäß Punkt 9.1. dieser AGB nachzukommen und wahrheitsgemäße Angaben, insbesondere über ihre Gesundheit, zu machen, und die Wahrheitsgemäßheit ihrer Angaben über Verlangen von Sasha Koitz schriftlich zu bestätigen.
4.8. Sasha Koitz klärt Kund*innen im Vorhinein über den Ablauf, die Risiken und die Folgen einer Tätowierung auf. Sasha Koitz informiert auch über die richtige Nachbehandlung und Pflege der Tätowierung.
4.9. Sasha Koitz verwendet ausschließlich steril verpackte Nadeln und sterilisiertes Tätowiermaschinenzubehör sowie Einweg- und hygienische Artikel. Die zum Tätowieren verwendeten Farben entsprechen der RAPEX-Liste.
4.10. Die Zeichnung des zu tätowierenden Motivs sieht auf dem Papier oder Bildschirm stets anders aus als auf der Haut. Je nach Hauttyp, Pigmentierung und Anatomie sind Abweichungen unvermeidbar. Zudem wird gegebenenfalls das Motiv anatomisch in Form, Größe und Farbe angepasst. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie simuliert werden.
5. Einwilligung in Haut- und Körperkontakt
5.1. Die Tätowierung geht unweigerlich mit einer Körperverletzung einher. Kund*innen, die sich für das Anbringen einer Tätowierung entscheiden, willigen in die damit verbundene Körperverletzung im für das jeweilige Motiv erforderlichen Umfang ein.
5.2. Sasha Koitz muss zur Anbringung einer Tätowierung die Haut bzw. den Körper der Kund*innen an der für die Tätowierung vorgesehenen Stelle und allenfalls an umliegenden Stellen berühren. Diese Berührungen sind unvermeidbar. Kund*innen willigen mit Auftragserteilung zur Tätowierung in den für das Anbringen der Tätowierung erforderlichen Körper- bzw. Hautkontakt im notwendigen Umfang ein.
6. Terminvereinbarung, -wahrnehmung und -absage
6.1. Mit Kund*innen telefonisch, im Geschäftslokal oder per Email vereinbarte Termine sind verbindlich und somit einzuhalten. Termine beginnen pünktlich zur vereinbarten Zeit nach in Österreich geltender, mitteleuropäischer Zeit.
6.2. Kund*innen dürfen zu einem Termin eine Person ihres Vertrauens als Begleitung mitbringen. Minderjährige sind als Begleitpersonen jedoch ausgeschlossen.
6.3. Das Mitbringen von Tieren in die Geschäftsräumlichkeiten von Sasha ist aus hygienischen Gründen und aus Sicherheitsgründen ausnahmslos verboten.
6.4. Erscheinen Kund*Innen nicht innerhalb von 20 Minuten ab vereinbartem Terminbeginn und melden sich in diesem Zeitfenster auch nicht bei Sasha Koitz, gilt dies als unentschuldigtes Nichterscheinen und der Termin als verfallen.
6.5. Eine Terminabsage hat mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn schriftlich (per Email oder Nachrichtendienst) zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Terminabsage ist deren Einlangen bei Sasha Koitz.
6.6. Sasha Koitz behält sich vor, vereinbarte Termine ohne Angabe von Gründen abzusagen bzw. auf einen einvernehmlich neu zu findenden Termin zu verschieben. Eine geleistete Anzahlung bleibt in diesem Fall bestehen.
6.7. Sasha Koitz behält sich das Recht vor, Termine anhand der Eigenschaften des gewählten Motivs (bspw. der Größe) zu vergeben und Termine abzusagen, falls der bei Terminvereinbarung akkordierte Motivwunsch im Nachhinein seitens der Kund*innen geändert wird.
6.8. Sasha Koitz kommt nicht für allfällige Reise- Storno- oder Umbuchungskosten von Kund*Innen aufgrund einer Terminabsage bzw. -verschiebung auf.
6.9. Neukund*innen haben bei Terminvereinbarung eine Anzahlung in Bargeld zu leisten.
6.10. Die Höhe der Anzahlung beträgt € 100 (in Worten: Einhundert Euro) in bar. Diese Anzahlung wird beim Termin zur Tätowierung auf den Gesamtpreis angerechnet.
6.11. Die geleistete Anzahlung verfällt in ihrer vollen Höhe, wenn Kund*innen unentschuldigt nicht zum Termin erscheinen; Kund*innen den Termin nicht fristgerecht absagen; Kund*innen den begonnenen Termin vor Ablauf der Hälfte der Sitzung abbrechen; Kund*innen zum Termin erscheinen, die Tätowierung aber aus einem der unter Punkten 4.3., 4.5. oder 4.6. dieser AGB angeführten Gründen nicht vorgenommen werden kann; oder Kund*innen zum Termin erscheinen, der Motivwunsch für die Tätowierung anlässlich dieses Termins aber seitens der Kund*innen geändert wird.
6.12. Bei Verfall der geleisteten Anzahlung gemäß Punkt 6.11. letzter Fall dieser AGB dient das Einbehalten der Anzahlung durch Sasha Koitz als Aufwandsentschädigung für den Entwurf des (ursprünglichen) Motivs.
6.13. Zusätzlich zu einer geleisteten Anzahlung behält Sasha Koitz sich vor, einen pauschalen Aufwandsersatz in Höhe von € 100 (in Worten: Euro Einhundert) zu verrechnen, wenn Kund*innen den begonnenen Termin vor Ablauf der Hälfte der Sitzung abbrechen.
6.14. Aus geringfügigen Abweichungen des gezeichneten Motivs von der gestochenen Tätowierung im Sinne von Punkt 4.10. dieser AGB oder aus Gründen gemäß Punkt 10.1. dieser AGB resultiert kein Recht der Kund*innen auf Preisminderung.
7. Preise und Fälligkeiten
7.1. Zu den Leistungen von Sasha Koitz zählen neben dem Tätowieren des Motivs selbst – der Hauptleistung – auch die Aufklärung, die individuelle Beratung, die Anfertigung von Zeichnungen sowie die Vor- und Nachbereitung des Termins im Geschäftslokal. Diese Nebenleistungen sind im Regelfall mit der Bezahlung des Preises für die Tätowierung abgegolten. Eine abweichende gesonderte Inrechnungstellung dieser Nebenleistungen erfolgt gemäß den Bestimmungen dieser AGB.
7.2. Der Preis für eine Tätowierung wird immer individuell festgelegt. Er ist im Wesentlichen abhängig von der Größe und technischen Komplexität des Motivs, dem Beratungsaufwand, dem Farbeinsatz, der Tätowierdauer und der Platzierung der Tätowierung am Körper.
Der Mindestpreis für eine Tätowierung beträgt € 150 (in Worten Euro Einhundertfünzig). Rabattaktionen sind eine Ausnahme.
7.3. Kund*innen erhalten von Sasha Koitz vor dem Tätowiertermin ein Preiseinschätzung. Die Anbringung der Tätowierung kann aber letztlich mehr oder weniger Zeit, Aufwand und Material erfordern, als ursprünglich eingeschätzt.
7.4. Sasha Koitz behält sich vor, Motive, die mehr als eine Sitzung benötigen, nach vorher vereinbarten Stundensätzen bzw. Sitzungspreisen zu verrechnen.
7.5. Der Gesamtpreis für die erbrachte Tätowierdienstleistung ist unmittelbar nach deren Fertigstellung fällig. Die Bezahlung des Preises hat unverzüglich nach Ende des Termins, in voller Höhe und in Bargeld zu erfolgen.
7.6. Bei nicht fristgerechter Bezahlung werden ab dem 14. Tag des Zahlungsverzugs zusätzlich zum ausständigen Gesamtpreis Verzugszinsen in Höhe von 4% p. a. fällig.
7.7. Alle Preise verstehen sich als Preise in der Währung Euro.
7.8. Der Preis für eine Tätowierung versteht sich einschließlich eines Termins zum Nachstechen der Tätowierung, der innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung erfolgen muss.
7.9. Das Nachstechen einer Tätowierung ist innerhalb der ersten 6 (in Worten: sechs) Monate ab Fertigstellung dieser Tätowierung kostenfrei, soweit die Erforderlichkeit des Nachstechens nicht auf einen Vorbereitungsfehler vor dem Tätowiertermin durch die Kund*innen oder auf eine unsachgemäße Pflege der Tätowierung nach deren Anbringung zurück zu führen ist. Nach Ablauf der genannten Zeitspanne ist das Nachstechen gesondert zu bezahlen; Ausgangsbasis für die Bemessung der Kosten ist der ursprüngliche Preis für die Tätowierung.
7.10. Sollte eine Person wiederholt Entwürfe für Motive durch Sasha Koitz anfertigen lassen, ohne dass es in der Folge zu einer Terminvereinbarung oder zur Wahrnehmung eines Termins zur Vornahme der Tätowierung kommt, behält sich Sasha Koitz das Recht vor, das Zeichnen und Besprechen dieser Motive – zusätzlich zu einer allfällig geleisteten Anzahlung – in Rechnung zu stellen.
8. Gutscheine und Aktionen
8.1. Geschenkgutscheine für Tätowierungen durch Sasha Koitz können für jeden beliebigen Betrag bei Sasha Koitz erworben werden.
8.2. Gutscheine von Sasha Koitz sind nur gültig, wenn sie mit originaler Unterschrift und Ausstellungsdatum versehen sind.
8.3. Eine auch nur teilweise Barablöse von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
8.4. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum fünf Jahre lang gültig und übertragbar, bzw. verlieren ihre Gültigkeit, wenn das Unternehmen Sasha Koitz nicht mehr besteht.
8.5. Aktionen (z.B. Rabattaktionen) finden keine Anwendung auf vor Beginn der Aktion vereinbarte Termine.
9. Pflichten der Kund*innen
9.1. Kund*innen sind bei Zustandekommen des Vertrages verpflichtet, Sasha Koitz wahrheitsgemäß über Allergien, Erkrankungen (insbesondere HIV, Hepatitis, Epilepsie sowie Hauterkrankungen) und Medikamenteneinnahme zu informieren. Unterlassen Kund*innen diese Informationserteilung oder machen sie falsche Angaben, ist Sasha Koitz berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9.2. Mindestens 24 Stunden vor Beginn des Tätowiertermins sollten Kund*innen keinen Kaffee, Tee oder Alkohol mehr trinken, weil diese Getränke zu einer Erweiterung der Blutgefäße führen.
9.3. Unmittelbar vor Wahrnehmung eines Tätowiertermins ist wenigstens für ein Mindestmaß an Körperhygiene zu sorgen.
9.4. Kund*innen sollten mindestens 24 Stunden vor Beginn des Tätowiertermins alles unterlassen, was dem Termin als Hindernis im Sinne des Punkts 4.5. dieser AGB entgegenstehen könnte, soweit ihnen dies gesundheitlich möglich ist.
9.5. Kund*innen sollten frisch gestochene Tätowierungen entsprechend den von die Sasha Koitz zur Verfügung gestellten Informationen sachgerecht pflegen, um den Heilungsprozess nicht zu gefährden. 8 Wochen nach Fertigstellung der Tätowierung sollten Kund*innen die abgeheilte Tätowierung Sasha Koitz zeigen.
9.6. Kund*innen haben Sasha Koitz hinsichtlich gestochener Tätowierungen unverzüglich von auftretenden Komplikationen zu verständigen.
10. Haftungsausschluss
10.1. Sasha Koitz übernimmt keine Haftung:
für jegliche Folgen, die aus einer Verletzung der die Kund*innen gemäß Punkt 4.7. in Verbindung mit Punkt 9.1. dieser AGB treffenden Informationspflicht resultieren; bei Folgeproblemen, die auf Vorbereitungsfehler der Kund*innen auf den Tätowiertermin (z.B. eigenmächtige Applikation von Oberflächenanästhetika) oder auf falsche Pflege (einschließlich falscher Salbe oder falschem Sonnenschutz) der Tätowierung zurück zu führen sind;
für allergische Reaktionen, entzündliche Komplikationen oder Infektionen, die selbst bei Einhaltung aller gebotenen hygienischen Standards auftreten können und eine ärztliche Behandlung erfordern; für Nichtgefallen der fertigen Tätowierung, wenn sie dem vereinbarten Motiv entspricht; für Rechtschreib- oder Grammatikfehlern im Motiv (unabhängig von der verwendeten Sprache bzw. Schrift); für Blow-outs, weil diese abhängig sind vom Bindegewebe der Person und daher im Vorfeld nicht ausgeschlossen werden können; für die Erzielung einer vollständigen Verdeckung der bestehenden Tätowierung bei Anbringen eines Cover Ups und für Wechselwirkungen sowie nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut, die zwischen der alten und der neuen Tätowierung entstehen können.
10.2. Sasha Koitz weist ausdrücklich darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk der Kund*innen durch Desinfektionsmittel, Farbe und sonstige Tätowiermaterialien wie -werkzeuge verschmutzt und/oder beschädigt werden könnten. Sasha Koitz ersetzt den Kund*innen solche Schäden nicht, es sei denn, dass sie seitens Sasha Koitz grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
11. Urheberrechte
11.1. Sämtliche Rechte an von die Sasha Koitz entworfenen Motiven (auf Papier oder Bildschirm) für Tätowierungen liegen bei Sasha Koitz als Artist. Das gestochene Motiv ist eine Kopie, welche vom Urheberrecht erfasst ist.
11.2. Das Urheber- und Nutzungsrecht aller Entwürfe und Zeichnungen bleibt auch nach dem Tätowieren bei Sasha Koitz. Mit der Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises sind sämtliche Ansprüche der Sasha Koitz aus dem Titel des Urheberrechts gegenüber Kund*innen abgegolten.
11.3. Sasha Koitz behält sich das Recht vor, Fotografien von den fertiggestellten Tätowierungen und den Zeichnungen für die entworfenen Motive in Druckmedien, Büchern, Sketchbooks, Magazinen oder im Internet zu eigenen Werbezwecken zu veröffentlichen.
11.4. Sasha Koitz übernimmt keine Haftung, falls es durch die Veröffentlichung von Fotografien der gestochenen Motive in den unter Punkt 11.3. aufgeführten Medien zu Kopien durch Dritte kommt.
11.5. Jede Verwendung, Reproduktion, Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung von Motiven, die Sasha Koitz entworfen hat, ist mangels ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Sasha Koitz bzw. Lizenzerteilung untersagt und wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.
11.6. Sasha Koitz überprüft nicht, ob die Urheberrechte für von Kund*innen mitgebrachte Vorlagen bei den Kund*innen liegen. Kund*innen versichern gegenüber Sasha Koitz, dass sie die Rechte an Sasha Koitz unterbreiteten Vorlagen besitzen und verpflichten sich, Sasha Koitz aus allfälligen Inanspruchnahmen aus dem Titel einer allfälligen Urheberrechtsverletzung vollkommen schad-, klag- und exekutionslos zu halten.
12. Gerichtsstand
12.1. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Sasha Koitz und Kund*innen gilt das sachlich zuständige Gericht in Graz als vereinbart.
12.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Sasha Koitz und Kund*innen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Sasha Koitz behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
13.2. Bei Ungültigkeit einer Klausel dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen und der Vertrag wirksam. Soweit diese Klauseln dann nicht Vertragsbestandteil sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach dem Gesetz.
Allgemeine Geschäfts-
bedingungen
1. Präambel
1.1. Für die Auftragserteilung an Sasha Koitz zu einer Tätowierung gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Fassung.
1.2. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB genannt) sind die Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge zwischen Sasha Koitz und Kund*innen.
2. Begriffsdefinitionen
2.1. Eine Tätowierung ist ein Motiv, das mit Tätowierfarbe (Tinte, Pigment oder andere Farbmittel) unter Verwendung von einer oder mehreren Nadeln (Tätowiermaschine) in die Haut (und zwar die zweite Hautschicht) eingebracht wird.
2.2. Eine Körperverletzung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, bei Tätowierungen in Form des Durchstechens der oberen Hautschichten zum Zweck der Einbringung von Farbe. Diese Körperverletzung verursacht in der Regel Schmerzen (unterschiedlicher Intensität).
2.3. Personen, die eine Tätowierung durch Sasha Koitz in Anspruch nehmen, werden im Folgenden Kund*innen genannt.
2.4. Als Neukund*innen werden im Folgenden Personen bezeichnet, die noch nie oder innerhalb der dem Termin vorangehenden drei Jahre nicht von Sasha Koitz tätowiert worden sind.
2.5. Das Nachstechen bezeichnet die nachträgliche Verbesserung einer schon gestochenen und abgeheilten Tätowierung zur Behebung eines eventuellen Farbverlusts oder allfälliger Mängel.
2.6. Unter Blow-out ist das Verlaufen von Farbe in der Haut zu verstehen.
2.7. Ein Cover Up ist eine Tätowierung, die über eine bereits bestehende Tätowierung gestochen wird, um letztere zu verdecken.
2.8. Unter einem Wanna Do versteht man von die Kunststätte Tattoostudio gezeichnete Entwürfe für Motive, also mögliche zukünftige Tätowierungen. Wanna Dos werden nur einmal tätowiert und sind als Motiv nicht, jedoch aber in Größe und Farbe veränderbar.
3. Geschäftslokal und Geschäftszeiten
3.1. Das Geschäftslokal (im Folgenden Atelier genannt) von Sasha Koitz befindet sich an der Adresse Kernstockgasse 22, 8020 Graz.
3.2. Sämtliche Termine werden ausnahmslos im Atelier von Sasha Koitz abgehalten.
Allgemeine Geschäftszeiten bestehen nicht. Sasha Koitz öffnet nur auf Anfrage.
4. Grundlagen der Geschäftsbeziehung
4.1. Mit Erteilung eines Auftrags an Sasha Koitz zur Vornahme einer Tätowierung, somit mit Beauftragung des Entwurfs eines Motivs oder (im Fall von Wanna Dos oder Vorlagen, die Kund*innen selbst mitbringen,) mit Vereinbarung eines Tätowiertermins, und mit Annahme dieses Auftrags durch die Kunststätte Tattoostudio kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zu Stande.
4.2. Die Annahme des Auftrags durch Sasha Koitz erfolgt stets nur zu den anlässlich der Terminvereinbarung vereinbarten Vertragsinhalten, insbesondere hinsichtlich Motiv und Preis. Umfangreiche nachträgliche Änderungswünsche der Kund*innen stellen eine Vertragsänderung dar, die die Kunststätte Tattoostudio zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.3. Sasha Koitz tätowiert ausschließlich volljährige Personen. Das sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Erreichen dieser Altersgrenze ist über Aufforderung durch die Kunststätte Tattoostudio durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Minderjährige, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, können sich nur dann tätowieren lassen, wenn sie eine schriftliche Einwilligungserklärung zu ihrer Tätowierung mit der Unterschrift der obsorgeberechtigten Person im Original bei Terminvereinbarung vorweisen und die obsorgeberechtigte Person anlässlich des Termins zur Tätowierung anwesend ist und ihr Einverständnis bekräftigt. Die obsorgeberechtigte Person muss sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis identifizieren.
4.4. Sasha Koitz behält sich ausdrücklich vor, die Annahme von Aufträgen unbegründet abzulehnen.
4.5. Sasha Koitz behält sich weiters vor, Personen nicht zu tätowieren, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen;
sich in einer instabilen psychischen/physischen Verfassung befinden;
schwanger sind oder ein Neugeborenes stillen; blutverdünnende Medikamente einnehmen; an einer Immunschwächekrankheit leiden und/oder Bluter sind (außer bei Vorliegen einer schriftlichen, tagesaktuellen Freigabe des*der behandelnden Arztes*Ärztin);
an einer ansteckenden Krankheit, insbesondere einer solchen Hautkrankheit, leiden.
4.6. Sasha Koitz behält sich weiters vor, die Vornahme von Tätowierungen abzulehnen, deren Motive gegen österreichische Strafgesetze, insbesondere gegen das Verbotsgesetz, verstoßen;
deren Motive weltanschaulich, ethisch oder politisch von die Kunststätte Tattoostudio nicht vertretbar sind; die an sichtbaren, nicht durch Kleidung zu bedeckenden, Körperstellen (z.B. Gesicht, Hals, Hände, Finger) angebracht werden sollen; die von die Kunststätte Tattoostudio aus sonstigen Gründen als bedenklich eingestuft werden; die an Personen vorzunehmen wären, die ein Mindestmaß an Körperhygiene nicht einhalten.
4.7. Personen, die eine Tätowierung durch Sasha Koitz in Anspruch nehmen, verpflichten sich, gegenüber die Kunststätte Tattoostudio ihrer Informationspflicht gemäß Punkt 9.1. dieser AGB nachzukommen und wahrheitsgemäße Angaben, insbesondere über ihre Gesundheit, zu machen, und die Wahrheitsgemäßheit ihrer Angaben über Verlangen von die Kunststätte Tattoostudio schriftlich zu bestätigen.
4.8. Sasha Koitz klärt Kund*innen im Vorhinein über den Ablauf, die Risiken und die Folgen einer Tätowierung auf. Die Kunststätte Tattoostudio informiert auch über die richtige Nachbehandlung und Pflege der Tätowierung.
4.9. Sasha Koitz verwendet ausschließlich steril verpackte Nadeln und sterilisiertes Tätowiermaschinenzubehör sowie Einweg- und hygienische Artikel. Die zum Tätowieren verwendeten Farben entsprechen der RAPEX-Liste.
4.10. Die Zeichnung des zu tätowierenden Motivs sieht auf dem Papier oder Bildschirm stets anders aus als auf der Haut. Je nach Hauttyp, Pigmentierung und Anatomie sind Abweichungen unvermeidbar. Zudem wird gegebenenfalls das Motiv anatomisch in Form, Größe und Farbe angepasst. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie simuliert werden.
5. Einwilligung in Haut- und Körperkontakt
5.1. Die Tätowierung geht unweigerlich mit einer Körperverletzung einher. Kund*innen, die sich für das Anbringen einer Tätowierung entscheiden, willigen in die damit verbundene Körperverletzung im für das jeweilige Motiv erforderlichen Umfang ein.
5.2. Sasha Koitz muss zur Anbringung einer Tätowierung die Haut bzw. den Körper der Kund*innen an der für die Tätowierung vorgesehenen Stelle und allenfalls an umliegenden Stellen berühren. Diese Berührungen sind unvermeidbar. Kund*innen willigen mit Auftragserteilung zur Tätowierung in den für das Anbringen der Tätowierung erforderlichen Körper- bzw. Hautkontakt im notwendigen Umfang ein.
6. Terminvereinbarung, -wahrnehmung und -absage
6.1. Mit Kund*innen telefonisch, im Geschäftslokal oder per Email vereinbarte Termine sind verbindlich und somit einzuhalten. Termine beginnen pünktlich zur vereinbarten Zeit nach in Österreich geltender, mitteleuropäischer Zeit.
6.2. Kund*innen dürfen zu einem Termin eine Person ihres Vertrauens als Begleitung mitbringen. Minderjährige sind als Begleitpersonen jedoch ausgeschlossen.
6.3. Das Mitbringen von Tieren in die Geschäftsräumlichkeiten von die Kunststätte Tattoostudio ist aus hygienischen Gründen und aus Sicherheitsgründen ausnahmslos verboten.
6.4. Erscheinen Kund*Innen nicht innerhalb von 20 Minuten ab vereinbartem Terminbeginn und melden sich in diesem Zeitfenster auch nicht bei Sasha Koitz, gilt dies als unentschuldigtes Nichterscheinen und der Termin als verfallen.
6.5. Eine Terminabsage hat mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn schriftlich (per Email oder Nachrichtendienst) zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Terminabsage ist deren Einlangen bei Sasha Koitz.
6.6. Sasha Koitz behält sich vor, vereinbarte Termine ohne Angabe von Gründen abzusagen bzw. auf einen einvernehmlich neu zu findenden Termin zu verschieben. Eine geleistete Anzahlung bleibt in diesem Fall bestehen.
6.7. Sasha Koitz behält sich das Recht vor, Termine anhand der Eigenschaften des gewählten Motivs (bspw. der Größe) zu vergeben und Termine abzusagen, falls der bei Terminvereinbarung akkordierte Motivwunsch im Nachhinein seitens der Kund*innen geändert wird.
6.8. Sasha Koitz kommt nicht für allfällige Reise- Storno- oder Umbuchungskosten von Kund*Innen aufgrund einer Terminabsage bzw. -verschiebung auf.
6.9. Neukund*innen haben bei Terminvereinbarung eine Anzahlung in Bargeld zu leisten.
6.10. Die Höhe der Anzahlung beträgt € 100 (in Worten: Einhundert Euro) in bar. Diese Anzahlung wird beim Termin zur Tätowierung auf den Gesamtpreis angerechnet.
6.11. Die geleistete Anzahlung verfällt in ihrer vollen Höhe, wenn Kund*innen unentschuldigt nicht zum Termin erscheinen; Kund*innen den Termin nicht fristgerecht absagen; Kund*innen den begonnenen Termin vor Ablauf der Hälfte der Sitzung abbrechen; Kund*innen zum Termin erscheinen, die Tätowierung aber aus einem der unter Punkten 4.3., 4.5. oder 4.6. dieser AGB angeführten Gründen nicht vorgenommen werden kann; oder Kund*innen zum Termin erscheinen, der Motivwunsch für die Tätowierung anlässlich dieses Termins aber seitens der Kund*innen geändert wird.
6.12. Bei Verfall der geleisteten Anzahlung gemäß Punkt 6.11. letzter Fall dieser AGB dient das Einbehalten der Anzahlung durch Sasha Koitz als Aufwandsentschädigung für den Entwurf des (ursprünglichen) Motivs.
6.13. Zusätzlich zu einer geleisteten Anzahlung behält Sasha Koitz sich vor, einen pauschalen Aufwandsersatz in Höhe von € 100 (in Worten: Euro Einhundert) zu verrechnen, wenn Kund*innen den begonnenen Termin vor Ablauf der Hälfte der Sitzung abbrechen.
6.14. Aus geringfügigen Abweichungen des gezeichneten Motivs von der gestochenen Tätowierung im Sinne von Punkt 4.10. dieser AGB oder aus Gründen gemäß Punkt 10.1. dieser AGB resultiert kein Recht der Kund*innen auf Preisminderung.
7. Preise und Fälligkeiten
7.1. Zu den Leistungen von Sasha Koitz zählen neben dem Tätowieren des Motivs selbst – der Hauptleistung – auch die Aufklärung, die individuelle Beratung, die Anfertigung von Zeichnungen sowie die Vor- und Nachbereitung des Termins im Geschäftslokal. Diese Nebenleistungen sind im Regelfall mit der Bezahlung des Preises für die Tätowierung abgegolten. Eine abweichende gesonderte Inrechnungstellung dieser Nebenleistungen erfolgt gemäß den Bestimmungen dieser AGB.
7.2. Der Preis für eine Tätowierung wird immer individuell festgelegt. Er ist im Wesentlichen abhängig von der Größe und technischen Komplexität des Motivs, dem Beratungsaufwand, dem Farbeinsatz, der Tätowierdauer und der Platzierung der Tätowierung am Körper.
Der Mindestpreis für eine Tätowierung beträgt € 120 (in Worten Euro Einhundertzwanzig). Rabattaktionen sind eine Ausnahme.
7.3. Kund*innen erhalten von Sasha Koitz vor dem Tätowiertermin ein Preiseinschätzung. Die Anbringung der Tätowierung kann aber letztlich mehr oder weniger Zeit, Aufwand und Material erfordern, als ursprünglich eingeschätzt.
7.4. Sasha Koitz behält sich vor, Motive, die mehr als eine Sitzung benötigen, nach vorher vereinbarten Stundensätzen bzw. Sitzungspreisen zu verrechnen.
7.5. Der Gesamtpreis für die erbrachte Tätowierdienstleistung ist unmittelbar nach deren Fertigstellung fällig. Die Bezahlung des Preises hat unverzüglich nach Ende des Termins, in voller Höhe und in Bargeld zu erfolgen.
7.6. Bei nicht fristgerechter Bezahlung werden ab dem 14. Tag des Zahlungsverzugs zusätzlich zum ausständigen Gesamtpreis Verzugszinsen in Höhe von 4% p. a. fällig.
7.7. Alle Preise verstehen sich als Preise in der Währung Euro.
7.8. Der Preis für eine Tätowierung versteht sich einschließlich eines Termins zum Nachstechen der Tätowierung, der innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung erfolgen muss.
7.9. Das Nachstechen einer Tätowierung ist innerhalb der ersten 6 (in Worten: sechs) Monate ab Fertigstellung dieser Tätowierung kostenfrei, soweit die Erforderlichkeit des Nachstechens nicht auf einen Vorbereitungsfehler vor dem Tätowiertermin durch die Kund*innen oder auf eine unsachgemäße Pflege der Tätowierung nach deren Anbringung zurück zu führen ist. Nach Ablauf der genannten Zeitspanne ist das Nachstechen gesondert zu bezahlen; Ausgangsbasis für die Bemessung der Kosten ist der ursprüngliche Preis für die Tätowierung.
7.10. Sollte eine Person wiederholt Entwürfe für Motive durch die Kunststätte Tattoostudio anfertigen lassen, ohne dass es in der Folge zu einer Terminvereinbarung oder zur Wahrnehmung eines Termins zur Vornahme der Tätowierung kommt, behält sich Sasha Koitz das Recht vor, das Zeichnen und Besprechen dieser Motive – zusätzlich zu einer allfällig geleisteten Anzahlung – in Rechnung zu stellen.
8. Gutscheine und Aktionen
8.1. Geschenkgutscheine für Tätowierungen durch Sasha Koitz können für jeden beliebigen Betrag die Kunststätte Tattoostudio erworben werden.
8.2. Gutscheine von Sasha Koitz sind nur gültig, wenn sie mit originaler Unterschrift und Ausstellungsdatum versehen sind.
8.3. Eine auch nur teilweise Barablöse von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
8.4. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum fünf Jahre lang gültig und übertragbar, bzw. verlieren ihre Gültigkeit, wenn das Unternehmen Sasha Koitz nicht mehr besteht.
8.5. Aktionen (z.B. Rabattaktionen) finden keine Anwendung auf vor Beginn der Aktion vereinbarte Termine.
9. Pflichten der Kund*innen
9.1. Kund*innen sind bei Zustandekommen des Vertrages verpflichtet, die Kunststätte Tattoostudio wahrheitsgemäß über Allergien, Erkrankungen (insbesondere HIV, Hepatitis, Epilepsie sowie Hauterkrankungen) und Medikamenteneinnahme zu informieren. Unterlassen Kund*innen diese Informationserteilung oder machen sie falsche Angaben, ist die Kunststätte Tattoostudio berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9.2. Mindestens 24 Stunden vor Beginn des Tätowiertermins sollten Kund*innen keinen Kaffee, Tee oder Alkohol mehr trinken, weil diese Getränke zu einer Erweiterung der Blutgefäße führen.
9.3. Unmittelbar vor Wahrnehmung eines Tätowiertermins ist wenigstens für ein Mindestmaß an Körperhygiene zu sorgen.
9.4. Kund*innen sollten mindestens 24 Stunden vor Beginn des Tätowiertermins alles unterlassen, was dem Termin als Hindernis im Sinne des Punkts 4.5. dieser AGB entgegenstehen könnte, soweit ihnen dies gesundheitlich möglich ist.
9.5. Kund*innen sollten frisch gestochene Tätowierungen entsprechend den von die Kunststätte Tattoostudio zur Verfügung gestellten Informationen sachgerecht pflegen, um den Heilungsprozess nicht zu gefährden. 8 Wochen nach Fertigstellung der Tätowierung sollten Kund*innen die abgeheilte Tätowierung die Kunststätte Tattoostudio zeigen.
9.6. Kund*innen haben Sasha Koitz hinsichtlich gestochener Tätowierungen unverzüglich von auftretenden Komplikationen zu verständigen.
10. Haftungsausschluss
10.1. Sasha Koitz übernimmt keine Haftung:
für jegliche Folgen, die aus einer Verletzung der die Kund*innen gemäß Punkt 4.7. in Verbindung mit Punkt 9.1. dieser AGB treffenden Informationspflicht resultieren; bei Folgeproblemen, die auf Vorbereitungsfehler der Kund*innen auf den Tätowiertermin (z.B. eigenmächtige Applikation von Oberflächenanästhetika) oder auf falsche Pflege (einschließlich falscher Salbe oder falschem Sonnenschutz) der Tätowierung zurück zu führen sind;
für allergische Reaktionen, entzündliche Komplikationen oder Infektionen, die selbst bei Einhaltung aller gebotenen hygienischen Standards auftreten können und eine ärztliche Behandlung erfordern; für Nichtgefallen der fertigen Tätowierung, wenn sie dem vereinbarten Motiv entspricht; für Rechtschreib- oder Grammatikfehlern im Motiv (unabhängig von der verwendeten Sprache bzw. Schrift); für Blow-outs, weil diese abhängig sind vom Bindegewebe der Person und daher im Vorfeld nicht ausgeschlossen werden können; für die Erzielung einer vollständigen Verdeckung der bestehenden Tätowierung bei Anbringen eines Cover Ups und für Wechselwirkungen sowie nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut, die zwischen der alten und der neuen Tätowierung entstehen können.
10.2. Sasha Koitz weist ausdrücklich darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk der Kund*innen durch Desinfektionsmittel, Farbe und sonstige Tätowiermaterialien wie -werkzeuge verschmutzt und/oder beschädigt werden könnten. die Kunststätte Tattoostudio ersetzt den Kund*innen solche Schäden nicht, es sei denn, dass sie seitens die Kunststätte Tattoostudio grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
11. Urheberrechte
11.1. Sämtliche Rechte an von die Sasha Koitz entworfenen Motiven (auf Papier oder Bildschirm) für Tätowierungen liegen bei Sasha Koitz als Artist. Das gestochene Motiv ist eine Kopie, welche vom Urheberrecht erfasst ist.
11.2. Das Urheber- und Nutzungsrecht aller Entwürfe und Zeichnungen bleibt auch nach dem Tätowieren bei die Kunststätte Tattoostudio. Mit der Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises sind sämtliche Ansprüche der die Kunststätte Tattoostudio aus dem Titel des Urheberrechts gegenüber Kund*innen abgegolten.
11.3. Sasha Koitz behält sich das Recht vor, Fotografien von den fertiggestellten Tätowierungen und den Zeichnungen für die entworfenen Motive in Druckmedien, Büchern, Sketchbooks, Magazinen oder im Internet zu eigenen Werbezwecken zu veröffentlichen.
11.4. Sasha Koitz übernimmt keine Haftung, falls es durch die Veröffentlichung von Fotografien der gestochenen Motive in den unter Punkt 11.3. aufgeführten Medien zu Kopien durch Dritte kommt.
11.5. Jede Verwendung, Reproduktion, Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung von Motiven, die Sasha Koitz entworfen hat, ist mangels ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die Kunststätte Tattoostudio bzw. Lizenzerteilung untersagt und wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.
11.6. Sasha Koitz überprüft nicht, ob die Urheberrechte für von Kund*innen mitgebrachte Vorlagen bei den Kund*innen liegen. Kund*innen versichern gegenüber die Kunststätte Tattoostudio, dass sie die Rechte an die Kunststätte Tattoostudio unterbreiteten Vorlagen besitzen und verpflichten sich, Sasha Koitz aus allfälligen Inanspruchnahmen aus dem Titel einer allfälligen Urheberrechtsverletzung vollkommen schad-, klag- und exekutionslos zu halten.
12. Gerichtsstand
12.1. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Sasha Koitz und Kund*innen gilt das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt am Wörthersee als vereinbart.
12.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Sasha Koitz und Kund*innen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Sasha Koitz behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
13.2. Bei Ungültigkeit einer Klausel dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen und der Vertrag wirksam. Soweit diese Klauseln dann nicht Vertragsbestandteil sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach dem Gesetz.
Sasha Koitz
AGB | Impressum | Datenschutz
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